Ordentliche Gemeindeversammlung
Donnerstag, 8. Juni 2023, 20.00 Uhr im Gmeindshuus, Oberried
Traktanden
- Protokoll der Gemeindeversammlung vom 8. Dezember 2022
- Jahresrechnung 2022
- Totalrevision des Personalreglements; Beschlussfassung
- Sanierung des Dielenbodens (Arteplage) bei der Schiffländte in Oberried; Verpflichtungskredit
- Umstellung der Strassenbeleuchtung auf LED-Technologie; Verpflichtungskredit
- Informationen aus dem Gemeinderat
- Verschiedenes
Öffentliche Auflage
Der total revidierte Entwurf des Personalreglements der Gemischten Gemeinde Oberried sowie die weiteren Unterlagen zu den Geschäften der Gemeindeversammlung können ab 8. Mai 2023 auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.
Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 2, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Teilnahme und Stimmrecht
Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen. Stimmberechtigt sind sämtliche Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit mindestens 3 Monaten politischen Wohnsitz in der Gemeinde haben, sind stimmberechtigt (Art. 4 OGR).