Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 20. Februar 2024 beschlossen:
1. Der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 28. März 2024 zu beantragen, die Initiative Kauf Bahnhofgebäude Nr. 19, aufgrund der hohen Investitions- und Folgekosten, abzulehnen.
2. Seine Absicht zu bekräftigen, die Genossenschaft Dorfladen Oberried, im Fall einer Mietzinserhöhung durch die ZB Zentralbahn AG zu unterstützen.
3. Die Botschaft für die ausserordentliche Gemeindeversammlung vom 28. März 2024, mit einem Aufruf zur Mitgestaltung am Leitbild der Gemischten Gemeinde Oberried, zu genehmigen.
4. Die Firma Kohler+Partner AG mit der Ausarbeitung eines Bau- und Auflageprojektes für den Bau der 5. Etappe des Uferweges, Grytgraben bis Gemeindegrenze Niederried, zu beauftragen. Mit diesem Bau- und Auflageprojekt sollen notwendige Grundlagen geschaffen werden, um der Gemeindeversammlung einen Ausführungskredit vorzulegen.
5. Am Sistierungsantrag vom 17. März 2023 zur Zone für Sport- und Freizeitanlage (ZSF) C bei der Ländte in Oberried festzuhalten, und damit die Bestuhlung um den Ländtekiosk auch weiterhin, nicht im nachträglichen, geringfügigen Verfahren zu erwirken.
6. Zeitnah ein neues Planerlassverfahren zur Neufestlegung der Bestimmungen zur ZSF C nach Rechtskraft der übrigen Ortsplanungsrevision zu starten. Mit diesem ordentlichen Verfahren kann die Gemeindeversammlung sich noch einmal darüber äussern, ob und in welcher Form eine Bewirtung beim Ländtekiosk mit aussenaufgestellten Stühlen und Tischen möglich ist.
Der Gemeinderat liess sich überdies informieren:
1. Die Beweggründe und weiteren Schritte des Initiativkomitees um die Initiative Kauf Bahnhofgebäude Nr. 19.
Für den Gemeinderat
Pirmin Schenk, Gemeindeschreiber