Im Kanton Bern wird die Betreuung in Kitas und bei Tagesfamilienorganisationen mit Betreuungsgutscheinen vergünstigt. Im System Betreuungsgutscheine vergünstigten die Gemeinden den Besuch einer Kita oder einer Tagesfamilie in dem sie den Eltern mit nachgewiesenem Bedarf Betreuungsgutscheine ausgeben. Die Gutscheinhöhe hängt vom Einkommen, dem Vermögen und der Familiengrösse ab. Die Kita oder die Tagesfamilienorganisation zieht den Gutscheinbetrag von der monatlichen Rechnung ab
Die Gemeinden, die Gutscheine ausgeben und den Kontakt zur jeweiligen Gutscheinausgabestelle finden Sie in unserem Verzeichnis der am Betreuungsgutscheinsystem teilnehmenden Gemeinden.
Sie können die Gutscheine elektronisch auf kiBon beantragen. Möchten Sie den Gutschein auf Papier beantragen, wenden Sie sich an ihre Gutscheinausgabestelle.
Bitte beachten Sie, das Gutscheine nicht rückwirkend beantragt werden können. Reichen Sie Ihr vollständiges Gesuch daher spätestens im Monat vor Betreuungsbeginn des Kindes in der Kita ein. Ihr Gesuch gilt als eingereicht und vollständig, wenn die unterschriebene Freigabequittung (online mit kiBon) oder das unterschriebene Gesuchformular mit allen erforderlichen Unterlagen bei uns vorliegt. Eine Gutscheinperiode dauert ein Schuljahr. Sie beginnt jeweils am 1. August und endet am 31. Juli des Folgejahres.
Gemeinden prüfen mithilfe von kiBon die Gesuche der Eltern, berechnen den Betreuungsgutschein und bereiten die Auszahlung der Gutscheinbeträge an die Leistungserbringer vor. Sobald Sie eine Verfügung erhalten haben und die Beschwerdefrist von 30 Tagen vorbei sind und keine Einsprache erhoben wurde, gilt die Verfügung als rechtskräftig.
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