Die Gemischte Gemeinde Oberried umfasst einerseits die Einwohnerschaft, zu der alle gehören welche hier Wohnsitz haben, und andererseits die Burgerschaft, zu der die hier wohnenden Mitglieder alteingesessener Familien mit Burgerrecht gehören. Die Burger haben darum zwei Zugehörigkeiten: Sie gehören zur Einwohnerschaft und zur Burgerschaft.
Der Nutzen für die Burgerinnen und Burger ist klein:
- Pro Haushalt kann alle zwei Jahre ein Ster Brennholz aus dem Burgerwald zu einem reduzierten Preis bezogen werden.
- Ein Stück Land kann als "Burgerrecht" genutzt werden, welches aber auch selbst bewirtschaftet werden muss.
Die Burgerschaft ist Eigentümerin einer Anzahl von Grundstücken (Heuland, Weideland, Bergmähder, Wald), die sie selbst verwaltet. Ihre Einnahmen bestehen aus Pachtzinsen, Mietzinsen, wenigen Baurechtszinsen und (wenn möglich) Erträgen aus dem Burgerwald.
Die Versammlung der stimmberechtigten Burgerinnen und Burger (Burgerversammlung) beschliesst über Geschäfte, die das burgerliche Eigentum betreffen, und wählt ihren Präsidenten, den Vizepräsidenten sowie die Mitglieder der Burgerkommission.
Die Burgerkommission (5 Mitglieder) besorgt die Verwaltung des burgerlichen Eigentums (Vermietung, Verpachtung, Unterhalt der Parzellen und Immobilien). Sie ist dabei durch das Burgernutzungsreglement und das Bootsplatzreglement gebunden. Einige Verwaltungsdienstleistungen, wie die Rechnungsführung, werden durch die Gemeindeverwaltung erbracht, wofür diese entschädigt wird.