Aktuelles aus der Gemeinde


Veröffentlicht: Donnerstag, 24. Apr. 2025

Sperrung Murenbrücke

Die Murenbrücke ist von Montag, 28. April 2025 bis und mit Dienstag, 29. April 2025 für Fussgänger und jeglichen Verkehr gesperrt.

Besten Dank für Ihr Verständnis.

Veröffentlicht: Samstag, 19. Apr. 2025

Parkplatzverordnung; Genehmigung und Inkrafttreten

In Anwendung von Art. 45 Abs. 1 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 machen wir bekannt, dass die
Frist zur Erhebung eines Referendums gegen die Parkplatzverodnung vom 4. Februar 2025 am 17. April 2025
ungenutzt abgelaufen ist. Somit wird die Verordnung am 1. Mai 2025 in Kraft treten.


Die Verordnung kann bei der Gemeindeverwaltung gegen Gebühr bezogen oder auf der Homepage unter
www.oberried.ch heruntergeladen werden.


Oberried, 22. April 2025
Pirmin Schenk
Gemeindeschreiber


Veröffentlicht: Montag, 14. Apr. 2025

Öffnung Hängeseilbrücke

Gerne informieren wir Sie darüber, dass die Hängeseilbrücke am Donnerstag, 17. April 2025 wieder montiert wird. Somit ist der Wanderweg und die Radwanderroute Interlaken–Oberried–Brienz ab dem Mittag begehbar.

Besten Dank für die Kenntnisnahme.

 


Veröffentlicht: Freitag, 11. Apr. 2025

Informationen aus dem Gemeinderat

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 8. April 2025 beschlossen:

1. Die provisorische Traktandenliste für die Gemeindeversammlung vom 11. Juni 2025 zu genehmigen. Neben der Jahresrechnung 2024 ist auch ein Traktandum zum Kauf und zur Sanierung des Bahnhofgebäudes vorgesehen.

2. Mit Brunnenmeister Ulrich Zurbuchen eine Austrittsvereinbarung zur Regelung der Austrittsmodalitäten abzuschliessen. Ulrich Zurbuchen wird demnach am 16. Mai 2025 seinen letzten Arbeitstag bei der Gemischten Gemeinde Oberried verbringen.

3. Die Öffentliche Ausschreibung für die Vergabe des Nachführungsmandates der Geometerdienstleistungen für die Jahre 2026-2033 zu genehmigen. Diese Ausschreibung hat von Gesetzes wegen alle 8 Jahre stattzufinden.

4. Die Jahresrechnung 2024 zu Handen der Gemeindeversammlung vom 11. Juni 2025, mit einem ausgeglichenen Ergebnis im Allgemeinen Haushalt und einem negativen Ergebnis im Gesamthaushalt, zu genehmigen. Letzteres ist, aufgrund der bewussten Senkung des Eigenkapitals in den Spezialfinanzierungen, teilweises gewollt.

Der Gemeinderat liess sich zudem informieren über:

 1. Den Einsatz der StV. Gemeindeschreiberin Abisha Yogaratnam im Zusammenhang mit der Abarbeitung der Liegenschaftssteuermeldungen. Abisha Yogaratnam konnte mit Ihrem Engagement mehrere Jahre alte Pendenzen aufarbeiten, womit die Gemischte Gemeinde Oberried in diesem Bereich nun wieder aktuell ist.

Für den Gemeinderat

Pirmin Schenk

Gemeindeschreiber


Veröffentlicht: Dienstag, 8. Apr. 2025

Informationen zum Trinkwasser

Die Wasserversorgung Oberried informiert über die Trinkwasserqualität:

Gemäss den Untersuchungen im Rahmen der Selbstkontrolle im Wasserlabor Thun durchgeführten Untersuchungen vom 05.03.2025 hat das Trinkwasser der Gemeindeversorgung Oberried den gesetzlichen Anforderungen entsprochen.

Herkunft des Wassers:
100 % Quellwasserwasser
aus der Mattengrabenquelle.

Behandlung des Wassers:
Das Wasser wird mit einem Trübungsmesser überwacht und einer Ultraviolett Anlage behandelt

Beurteilung: Die Untersuchung hat gezeigt, dass das untersuchte Wasser in allen Prüfpunkten den Erfahrungswerten des Schweizerischen Lebensmittelbuches entspricht. Das Trinkwasser ist hygienisch einwandfrei.

Chemische Beurteilung:

Härte: 20.0 °fH (mittelhart)

Wasserhärtestufen:
Die Wasserhärte wird in der Schweiz in 6 Härtestufen eingeteilt:
Gesamthärte in Grad französischer Härte (°fH)                                                                                                                                 

 

  0 bis   7

sehr weich

grösser

  7 bis 15

weich

grösser

15 bis 25

mittelhart

grösser

25 bis 32

ziemlich hart

grösser

32 bis 42

hart

grösser

     als 42

sehr hart

Nitratgehalt in mg/l: <2.0 mg/l (Toleranzwert 40 mg/l)

Der Nitrat-Toleranzwert liegt bei 40 mg pro Liter Trinkwasser. Das angestrebte Qualitätsziel liegt unter 25 mg pro Liter Trinkwasser. Das Trinkwasser erfüllt die gesetzlichen Anforderungen, die an ein Trinkwasser gestellt werden gemäss der Hygieneverordnung.

Besonderes:
Unser Trinkwasser hat einen guten, frischen Geschmack.
Die Wasserversorgung Oberried arbeitet nach dem Wasserqualitätssicherungs-System und überprüft es laufend. Im Weitern wird die Wasserversorgung jährlich durch das Kantonale Laboratorium Bern untersucht.

Weitere Auskünfte betreffend Wasserversorgung oder Wasserqualität können bei der Wasserversorgung Oberried, 079 684 43 91 eingeholt werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Besitzer von Privatversorgungen allfällige Wasserbezüger/innen gemäss Artikel 275d der Lebensmittelverordnung ebenfalls jährlich mindestens einmal über die Qualität des Trinkwassers informieren müssen.


Veröffentlicht: Montag, 7. Apr. 2025

Bepflanzungen an öffentlichen Strassen

Anpflanzen und Zurückschneiden von Bäumen, Grünhecken, Sträuchern und landwirtschaftlichen Kulturen entlang von öffentlichen Strassen; Einfriedungen


Die Strassenanstösser/innen werden angewiesen, für Bepflanzungen und Einfriedungen an öffentlichen Strassen folgende Hinweise zu den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu beachten:


1. Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen stehen oder in den Strassenraum hineinragen, gefährden die Verkehrsteilnehmenden, aber auch Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten. Zur Verhinderung derartiger Verkehrsgefährdungen schreiben das Strassengesetz vom 4. Juni 2008 und die Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 unter anderem vor:


a. Hecken, Sträucher, landwirtschaftliche Kulturen und nicht hochstämmige Bäume müssen seitlich mindestens 50cm Abstand vom Fahrbahnrand haben. Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse frei zu haltenden Luftraum von 4,50 m Höhe hineinragen; über Geh- und Radwegen muss mindestens eine Höhe von 2,50 m frei gehalten werden. Bei Radwegen ist ausserdem ein seitlicher Abstand von 50 cm frei zu halten.


b. Die Wirkung der Strassenbeleuchtung darf nicht beeinträchtigt werden.


c. An unübersichtlichen Strassenstellen dürfen Einfriedungen und Zäune die Fahrbahn um höchstens 60 cm überragen. Für die nicht hochstämmigen Bäume, Hecken, Sträucher, landwirtschaftlichen Kulturen und dergleichen gelten die Vorschriften über Einfriedungen. Danach müssen solche Pflanzen bis zu einer Höhe von 1,20 m einen Strassenabstand von 50 cm ab Fahrbahnrand einhalten. Sind sie höher, so müssen sie um die Mehrhöhe zurückversetzt werden. Der Geltungsbereich erstreckt sich auch auf bestehende solche Pflanzen.

2. Die Strassenanstösser/innen werden hiermit angewiesen, die Äste und andere Bepflanzungen bis zum 30. Juni 2025 und im Verlauf des Jahres nötigenfalls erneut auf das vorgeschriebene Lichtmass zurückzuschneiden. An unübersichtlichen Strassenstellen sind Bäume, Grünhecken, Sträucher, gärtnerische und landwirtschaftliche Kulturen (z. B. Mais) in einem genügend grossen Abstand gegenüber der Fahrbahn anzupflanzen, damit sie nicht zurückgeschnitten bzw. vorzeitig gemäht werden müssen. Die Grundeigentümer/innen entlang von Gemeindestrassen und von öffentlichen Strassen haben Bäume und grössere Äste, welche dem Wind und den Witterungseinflüssen nicht genügend Widerstand leisten und auf die Verkehrsfläche stürzen können, rechtzeitig zu beseitigen. Sie haben die Verkehrsfläche von hinunterfallendem Reisig und Laub zu reinigen.

Bei Missachtung der obgenannten Bestimmungen können die Organe der Strassenbaupolizei von Gemeinde und Kanton das Verfahren zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes einleiten.

Oberried, 8. April 2025
Gemeindeverwaltung Oberried


Veröffentlicht: Freitag, 28. Mär. 2025

Mobilitätskurs, Brienz

Anbei finden Sie den Flyer zum Mobilitätskurs:

Wo: Hotel Weisses Kreuz, Brienz
Wann: 20. Juni 2025, 14:30 - 18:00 Uhr

Weitere Informationen können Sie dem Flyer entnehmen.

Link: Flyer Mobilitätskurs Brienz

Veröffentlicht: Freitag, 21. Mär. 2025

Informationen aus dem Gemeinderat

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 18. März 2025 beschlossen:

1.         Der Musikgesellschaft Oberried für die Organisation und Durchführung der Festivitäten in Oberried einen Kulturbeitrag von CHF 5'500.00 zu
            sprechen.

2.         Der Musikgesellschaft Oberried, anlässlich des 125-Jahre-Jubiläums, vom 22. August 2025 bis und mit dem 24. August 2025, Teile der
             Schulanlage Oberried zur ausschliesslichen Benutzung zur Verfügung zu stellen.

3.         Der Musikgesellschaft Oberried, anlässlich des 125-Jahre-Jubiläums, vom 22. August 2025 bis und mit dem 24. August 2025, den Parkplatz P3 „
             Louwena südlicher Parkplatz“ zur ausschliesslichen Benutzung zur Verfügung zu stellen.

4.         Mit der ZB Zentralbahn AG einen Dienstbarkeitsvertrag über die Entwässerungsleitung für Retentionswasser (vom Bahnhof Oberried
             herkommend) abzuschliessen.

5.         Mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft einen Dienstbarkeitsvertrag für unterirdische Kabelanlagen in der Nähe der ARA Ebligen
             abzuschliessen.

Der Gemeinderat liess sich zudem informieren über:

 1.         Die Beschädigung des Kommunalfahrzeuges Reform-Muli, aufgrund eines Achsenbruches.

2.        Die aufwendigen Arbeiten im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Daten für die neue
            Webside. Der Gemeinderat prüft aktuell wie dieser Prozess beschleunigt werden kann.

Für den Gemeinderat

Pirmin Schenk

Gemeindeschreiber






Veröffentlicht: Donnerstag, 20. Mär. 2025

Asiatische Hornisse

Im Frühling können die Asiatischen Hornissen oft im Siedlungsgebiet beobachtet werden: beim Nestbau an verschiedensten Orten rund ums oder im Haus oder auf blühenden Pflanzen im Garten.

Bitte beachten Sie deshalb die folgenden Hinweise: 
Information_asiatische_Hornisse.pdf

Besten Dank für Ihre Mithilfe.

Veröffentlicht: Donnerstag, 20. Mär. 2025

Schiesstage 2025 - Schiessstand Ballenberg-Brienz

Die aktuellen Daten der Schiesstage 2025 im Schiessstand Ballenberg-Brienz finden Sie hier: 
Termine_Schiesstage.pdf
Gemischte Gemeinde Oberried
Hauptstrasse 21
3854 Oberried am Brienzersee

Telefon 033 849 13 33
Fax 033 849 13 16
E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Schalterzeiten:

Montag, 08.00 – 10.00 und 14.00–17.00 Uhr
Dienstag, 08.00 – 10.00 Uhr
Mittwoch, 08.00 – 10.00 Uhr
Donnerstag, geschlossen
Freitag, geschlossen

Telefondienst:

Montag bis Mittwoch von 8:00 – 11:30 Uhr und am Montag zusätzlich von 14:00 - 17:00 Uhr

Die Finanzverwaltung ist jeweils am Dienstag oder Mittwoch besetzt.

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