1 Gemeindepräsidium
2. Bereinigung der Ressorts und deren Verteilung auf die Ratsmitglieder
3. Organisation der Personalführung
4. Die Rolle der Verwaltung in der Gemischten Gemeinde Oberried
5. Sondierungsgespräche mit der Einwohnergemeinde Brienz
6 Verschiedenes
2. Für den Ländteplatz in Oberried und für den nördlich angrenzenden Teil des Quais ein Parkverbot offiziell zu verfügen.
3. Das Reglement über die Aufgabenübertragung und die Spezialfinanzierung im Bereich Abwasserentsorgung zu genehmigen. Das Reglement soll der Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2025 zur Abstimmung vorgelegt werden.
4. Der Gemeinderat behandelte das Budget 2026 der Gemischten Gemeinde Oberried in einer ersten Lesung. Am 14. Oktober 2025 wird der Gemeinderat anlässlich einer zweiten Lesung das Budget 2026 definitiv zu Handen der Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2025 verabschieden.
5. Der Gemeinderat beschliesst einen Nachkredit für die Erstellung des Kostenvoranschlages zum Umbau der Werkhofräumlichkeiten im ARA-Gebäude von Oberried. Er wird gestützt auf diesen Kostenvoranschlag und anlässlich seiner Sitzung vom 30. September 2025 entscheiden, ob er der Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2025 einen entsprechenden Investitionskredit für den Umbau des Gebäudes vorlegen wird.
Für den Gemeinderat
Pirmin Schenk
Gemeindeschreiber
In Anwendung von Art. 45 Abs. 1 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 machen wir bekannt, dass die Frist zur Erhebung eines Referendums gegen die Gebührenverordnung vom 1. August 2025 bis am 31. August 2025 ungenutzt abgelaufen ist. Somit ist die Verordnung am 1. September 2025 in Kraft treten.
Die Verordnung kann bei der Gemeindeverwaltung gegen Gebühr bezogen oder auf der Homepage unter
www.oberried.ch heruntergeladen werden.
Oberried, 1. September 2025
Pirmin Schenk
Gemeindeschreiber
Geschätzte Damen und Herren
Wir bitten Sie zu beachten, dass seit dem in Kraft treten des neuen Gebührenreglements der Gemischten Gemeinde Oberried am 1. Januar 2025 für den Bezug des Forstbarrierenschlüssels eine Depotgebühr von CHF 100.00 hinterlegt werden muss. Die zu entrichtende Depotgebühr von CHF 100.00 ist zwingend bar oder mit Kreditkarte am Schalter zu begleichen. Den Personen, welche den Forstbarrierenschlüssel jährlich mieten, wird die Depotgebühr anlässlich der Jahresrechnung für das Jahr 2026 einmalig in Rechnung gestellt.
Sobald der Forstbarrierenschlüssel an die Gemeindeverwaltung Oberried retourniert worden ist, wird die Depotgebühr vollumfänglich zurückerstattet.
Besten Dank für Ihr Verständnis
Pirimin Schenk
Gemeindeschreiber
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 22. Juli 2025 beschlossen:
1. Jan Kobel per 1. November 2025, unbefristet und mit einem Arbeitspensum von 100%, als Mitarbeiter im Werkhof anzustellen. Herr Kobel wird den ab März 2026 pensionierten Wegmeister Markus Grossmann ersetzen.
2. Abisha Yogaratnam per 1. September 2025, unbefristet und mit einem Arbeitspensum von 80%, als Leiterin Steuerbüro anzustellen. Weil Abisha Yogaratnam die Suche nach einer persönlichen Anschlusslösung in der Privatwirtschaft zurzeit sistiert, ist sie bereit, weiter für die Gemischte Gemeinde Oberried zu arbeiten.
3. Die Baumeisterarbeiten für die zweite Etappe der Wasser- und Abwasserverbindungsleitung nach Niederried an die Arbeitsgemeinschaft um die Zumbrunn Bau AG aus Grindelwald zu vergeben.
4. Die Sanitärarbeiten für die zweite Etappe der Wasser- und Abwasserverbindungsleitung nach Niederried an die Schenk Grindelwald AG aus Grindelwald zu vergeben.
5. Einen Investitionskredit im Umfang von CHF 27’000.00 für die Begradigung der Wegmauer beim Schiffschärm am Quai 24a in Oberried zu genehmigen. Diese Begradigung dient dazu, den Strassenkörper zu verbreitern und so die Zugänglichkeit zum Perimeter bei der Ländte Oberried, insbesondere für Rettungs- und Lastfahrzeuge, zu verbessern.
6. Gegenüber der Schulkommission Brienz seine positive Haltung für die Einführung der Schulsozialarbeit bei der Schule Brienz zu kommunizieren.
7. Den totalrevidierten Entwurf der Gebührenverordnung, welcher vom 1. August 2025 bis zum 31. August 2025 in der Gemeindeverwaltung Oberried zur Einsicht aufliegen wird, zu genehmigen.
8. Einen Unterstützungsbeitrag im Umfang von CHF 200.00 an den Anlass „Oberried bewegt“ zu genehmigen.
Der Gemeinderat liess sich zudem informieren über:
Die perfekt organisierten Feierlichkeiten zum 750-Jahr-Jubiläum der Einwohnergemeinde Habkern, an welchen eine Delegation der Gemischten Gemeinde Oberried als Ehrengäste teilnehmen durfte. Der Gemeinderat dankt allen Beteiligten herzlich.
Für den Gemeinderat
Pirmin Schenk
Gemeindeschreiber
Öffentliche Auflage gemäss Art. 30 OgR und Fakultatives Referendum gemäss Art. 29 OgR. Die mit Beschluss des Gemeinderats vom 22. Juli 2025 und gestützt auf Art. 15 Abs. 8 lit. l OgR revidierte Gebührenverordnung liegt vom 1. August bis und mit 31. August 2025 öffentlich bei der Gemeindeverwaltung, Hauptstrasse 21, 3854 Oberried, auf.
Gestützt auf Art. 29 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 15 Abs. 8 OgR können mindestens 5% der in der Gemeinde stimmberechtigten Personen gegen den vorangehenden Beschluss des Gemeinderats über den Erlass der Gebührenverordnung das Referendum ergreifen und dieses bei der Gemeindeverwaltung Oberried, Hauptstrasse 21, 3854 Oberried, einreichen. Die Referendumsfrist beträgt 30 Tage seit der Bekanntmachung.
Oberried, 23. Juli 2025
Pirmin Schenk
Gemeindeschreiber
Schalterzeiten:
Montag, 08.00 – 10.00 und 14.00–17.00 Uhr
Dienstag, 08.00 – 10.00 Uhr
Mittwoch, 08.00 – 10.00 Uhr
Donnerstag, geschlossen
Freitag, geschlossen
Telefondienst:
Montag bis Mittwoch von 8:00 – 11:30 Uhr und am Montag zusätzlich von 14:00 - 17:00 Uhr
Die Finanzverwaltung ist jeweils am Dienstag oder Mittwoch besetzt.