Parkplatzverordnung per 1. Mai 2025

Öffentliche Auflage gemäss Art. 30 OgR und Fakultatives Referendum gemäss Art. 29 OgR

Die mit Beschluss des Gemeinderats vom 4. Februar 2025 und gestützt auf Art. 15 Abs. 8 lit. c OgR revidierte Parkplatzverordnung liegt vom 17. März 2025 bis und mit 16. April 2025 öffentlich bei der Gemeindeverwaltung, Hauptstrasse 21, 3854 Oberried, auf.

Gestützt auf Art. 29 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 15 ABs. 8 OgR können mindestens 5% der in der Gemeinde stimmberechtigten Personen gegen den vorangehenden Beschluss des Gemeinderats über den Erlass der Parkplatzverordnung das Referendum ergreifen und dieses bei der Gemeindeverwaltung Oberried, Hauptstrasse 21, 3854 Oberried, einreichen. Die Referendumsfrist beträgt 30 Tage seit der Bekanntmachung.

Oberried, 4. März 2025

Pirmin Schenk
Gemeindeschreiber

 

Gemischte Gemeinde Oberried
Hauptstrasse 21
3854 Oberried am Brienzersee

Telefon 033 849 13 33
Fax 033 849 13 16
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Freitag, geschlossen

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Die Finanzverwaltung ist jeweils am Dienstag oder Mittwoch besetzt.

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