Öffentliche Auflage gemäss Art. 30 OgR und Fakultatives Referendum gemäss Art. 29 OgR
Die mit Beschluss des Gemeinderats vom 4. Februar 2025 und gestützt auf Art. 15 Abs. 8 lit. c OgR revidierte Parkplatzverordnung liegt vom 17. März 2025 bis und mit 16. April 2025 öffentlich bei der Gemeindeverwaltung, Hauptstrasse 21, 3854 Oberried, auf.
Gestützt auf Art. 29 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 15 ABs. 8 OgR können mindestens 5% der in der Gemeinde stimmberechtigten Personen gegen den vorangehenden Beschluss des Gemeinderats über den Erlass der Parkplatzverordnung das Referendum ergreifen und dieses bei der Gemeindeverwaltung Oberried, Hauptstrasse 21, 3854 Oberried, einreichen. Die Referendumsfrist beträgt 30 Tage seit der Bekanntmachung.
Oberried, 4. März 2025
Pirmin Schenk
Gemeindeschreiber